Gesetze / Rennwett- und Lotteriegesetz
RennwLottG§ 38 Steuersatz
Stand: 01.07.2021
Wird zitiert von 5
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- BFH, 14.02.2023 – IX B 42/22 (AdV)Keine ernstlichen Zweifel an der Verfassungs- und Europarechtskonformität der Virtuellen Automatensteuer
- BFH, 04.11.2025 – IX R 27/24Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen AutomatensteuerZitiert von 3
- BFH, 04.11.2025 – IX R 28/24(Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteil vom 04.11.2025 IX R 27/24 - Keine Verfassungs- und Europarechtswidrigkeit der Virtuellen Automatensteuer)Zitiert von 1
- FG Hessen, 31.10.2024 – 5 K 1125/23Zitiert von 1
- FG Hessen, 31.10.2024 – 5 K 1126/23Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die Virtuelle Automatensteuer beträgt 5,3 Prozent der Bemessungsgrundlage nach § 37.